So funktioniert die Ausschüttung bei Fonds im ebase-/FNZ-Depot

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Was ist eine Ausschüttung bei Fonds?

Wer in Investmentfonds investiert, profitiert nicht nur von möglichen Kurssteigerungen, sondern auch von regelmäßigen Erträgen – sogenannten Ausschüttungen. Diese entstehen zum Beispiel durch:

  • Dividendenzahlungen von Unternehmen, deren Aktien im Fonds enthalten sind
  • Zinserträge aus Anleihen oder Geldmarktinstrumenten
  • Realisierte Kursgewinne, wenn der Fondsmanager Wertpapiere mit Gewinn verkauft

 
Bei einer Ausschüttung zahlt der Fonds diese Erträge anteilig an die Anleger aus – entweder als Barauszahlung oder durch Wiederanlage in neue Fondsanteile. Ausschüttende Fonds unterscheiden sich damit von thesaurierenden Fonds, bei denen alle Erträge automatisch im Fondsvermögen verbleiben und nicht ausgezahlt werden.

Ausschüttungen erfolgen je nach Fonds ein- bis viermal jährlich. Der genaue Termin sowie die Höhe der Ausschüttung werden im Fondsprospekt und im Factsheet angekündigt.

Wie werden Ausschüttungen bei der FNZ Bank abgewickelt?

Halten Sie ausschüttende Fonds im ebase-Depot bei der FNZ Bank, erfolgt die Ausschüttung standardmäßig als automatische Wiederanlage:

  • Die FNZ Bank verwendet den ausgeschütteten Betrag dazu, zusätzliche Fondsanteile des betreffenden Fonds für Sie zu kaufen.
  • Dieser Kauf erfolgt ohne Ausgabeaufschlag, sodass Ihr Investment direkt vom gesamten Betrag profitiert.
  • Diese Vorgehensweise nennt sich auch „Ausschüttung mit Wiederanlage“ und führt langfristig zu einem Zinseszinseffekt, weil auch die neu gekauften Anteile wieder Erträge erwirtschaften.

 
Wenn Sie stattdessen lieber eine Barausschüttung erhalten möchten, ist das ebenfalls möglich – allerdings nicht automatisch. In diesem Fall wird die Ausschüttung auf Ihr zugehöriges Verrechnungskonto (Servicekonto) ausgezahlt. Dieses Geld steht Ihnen dann zur freien Verfügung oder für neue Investitionen bereit.

So ändern Sie die Ausschüttungseinstellungen in Ihrem Depot

Die FNZ Bank bietet Ihnen die Möglichkeit, individuell festzulegen, wie mit den Ausschüttungen umgegangen werden soll – für das gesamte Depot oder für einzelne Fondspositionen. Wenn Sie statt der standardmäßigen Wiederanlage eine Barauszahlung wünschen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Formular ausfüllen: Beantragen Sie die Umstellung der Ausschüttungsvariante schriftlich. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie direkt über die FNZ Bank oder Ihren Fondsvermittler.
  • Form der Mitteilung: Die Änderung muss per Brief oder Fax erfolgen – eine Änderung per E-Mail oder Online-Portal ist aktuell nicht vorgesehen.
  • Einrichtung bestätigen lassen: Nach Prüfung wird Ihre Einstellung geändert. Künftig erhalten Sie die Ausschüttungen Ihrer Fonds dann direkt auf Ihr Verrechnungskonto gutgeschrieben.

 
Wichtig: Die Umstellung muss vor dem nächsten Ausschüttungstermin erfolgen, damit die Barauszahlung rechtzeitig berücksichtigt werden kann.

Was ist bei der Besteuerung von Fonds-Ausschüttungen zu beachten?

Wie alle Kapitalerträge unterliegen auch Fonds-Ausschüttungen der Abgeltungssteuer. Diese setzt sich zusammen aus:

  • 25 Prozent Kapitalertragsteuer
  • 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag
  • Eventuell zusätzlich Kirchensteuer (je nach Konfession)

 
Die FNZ Bank ist verpflichtet, diese Steuern automatisch abzuführen, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung hinterlegt ist.

Sie erhalten im Rahmen des Jahresendversands eine Steuerbescheinigung, auf der alle relevanten Angaben zu Ihren Ausschüttungen aufgeführt sind. Dieses Dokument benötigen Sie gegebenenfalls für Ihre Einkommensteuererklärung, vor allem wenn Sie einen Teil der gezahlten Steuern zurückfordern möchten.

Tipp: Achten Sie darauf, Ihren Freistellungsauftrag rechtzeitig zu erteilen oder anzupassen, damit die FNZ Bank Ihre Kapitalerträge steuerfrei berücksichtigen kann – bis zur geltenden Freigrenze.

Fazit: Ausschüttung clever nutzen – automatisch oder bar

Ausschüttungen bei Fonds im ebase-/FNZ-Depot bieten Ihnen zwei Optionen: automatische Wiederanlage oder Barauszahlung. Beide Varianten haben Vorteile – je nach Anlagestrategie, Liquiditätsbedarf oder Steuerplanung.

✔ Standardmäßig werden Ausschüttungen bei der FNZ Bank automatisch wiederangelegt – ganz ohne Ausgabeaufschlag
✔ Eine Barauszahlung ist auf Wunsch möglich – per Antrag und rechtzeitig vor dem Ausschüttungstermin
✔ Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt
✔ Steuerbescheinigungen erhalten Sie automatisch zum Jahresende

Ob Sie sich für die Reinvestition oder die Barauszahlung entscheiden, hängt von Ihren persönlichen Zielen ab. In jedem Fall gilt: Wer Ausschüttungen versteht und steuert, kann mehr aus seinem Depot herausholen.

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