FFB-Insolvenz: Was passiert mit meinem Depot und meinem Geld?

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Was Anleger im Ernstfall wissen sollten

Die Sorge um die Sicherheit der eigenen Geldanlage ist berechtigt – besonders in unsicheren Zeiten. Anleger, die ein Depot bei der FIL Fondsbank (FFB, früher Frankfurter Fondsbank) führen, fragen sich zu Recht: Was passiert mit meinem Depot, wenn die FFB insolvent wird? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Vermögenswerte geschützt sind, wie gesetzliche Sicherungen greifen und welche Schritte Sie im Ernstfall unternehmen können.

Sind meine Fondsanteile bei der FFB im Insolvenzfall geschützt?

Ja – Ihre Fondsanteile im FFB-Depot sind sicher, selbst im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz. Der Grund: Investmentfondsanteile gelten in Deutschland als Sondervermögen. Das heißt: Sie werden nicht Teil der Insolvenzmasse und bleiben rechtlich in Ihrem Besitz.

Sondervermögen wird getrennt vom Vermögen der depotführenden Stelle – in diesem Fall der FFB – aufbewahrt. Selbst wenn die Bank zahlungsunfähig wird, verliert sie nicht das Eigentum an Ihren Fondsanteilen, da sie diese lediglich verwahrt.

Im Detail bedeutet das:

  • Ihre Fondsanteile werden getrennt verwahrt, meist über eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) oder über Drittverwahrer
  • Die FFB hat keinen Zugriff auf dieses Vermögen zur Befriedigung ihrer Gläubiger
  • Sie können Ihre Fonds weiterhin übertragen oder die Herausgabe verlangen – unabhängig vom Insolvenzverfahren

 
Sie behalten also die volle Verfügungsgewalt über Ihre Investmentfonds, unabhängig davon, was mit der FFB passiert.

Wie sicher ist das Geld auf dem Abwicklungskonto?

Neben dem Depot führen viele Kunden ein sogenanntes Abwicklungskonto bei der FFB. Hier werden zum Beispiel Zahlungseingänge aus Fondsverkäufen, Erträge, Sparraten oder Auszahlungen zwischengeparkt.

Im Gegensatz zum Depot fallen Guthaben auf dem Abwicklungskonto nicht unter den Schutz des Sondervermögens. Sie gelten als Einlagen bei der Bank – und damit als Teil des bankeigenen Vermögens. Im Fall einer Insolvenz bedeutet das zunächst: Das Geld auf dem Konto könnte zur Insolvenzmasse gehören.

Allerdings greift in diesem Fall die gesetzliche Einlagensicherung, geregelt nach EU-Vorgaben:

  • 100.000 Euro pro Kunde sind gesetzlich durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) abgesichert
  • Die Erstattung erfolgt automatisch, in der Regel innerhalb weniger Werktage nach Feststellung der Entschädigungspflicht
  • Sie erhalten Ihr Geld – bis zur Grenze von 100.000 Euro – auch dann zurück, wenn die Bank zahlungsunfähig ist

 
Wichtig: Diese Sicherung gilt pro Person und pro Bank, nicht pro Konto. Wenn Sie mehrere Konten bei der FFB führen, zählt die Gesamtsumme.

Was muss ich im Insolvenzfall konkret tun?

Falls es tatsächlich zu einer Insolvenz der FFB käme – was aktuell rein hypothetisch ist – würden klare gesetzliche Verfahren greifen. Als Depotinhaber sollten Sie Folgendes wissen:

  1. Fondsanteile sichern oder übertragen:
    Da Ihre Fondsanteile Ihr Eigentum bleiben, können Sie diese jederzeit auf ein neues Depot bei einer anderen Bank übertragen lassen.
  2. Abwicklungskonto im Blick behalten:
    Sollten Sie Guthaben auf dem Abwicklungskonto haben, das unter die Einlagensicherung fällt, wird Ihnen dieses bis zur gesetzlichen Obergrenze automatisch erstattet. Überschreitet Ihr Guthaben die Grenze von 100.000 Euro, könnte es theoretisch zu einem (teilweisen) Verlust kommen.
  3. Aktiv werden – aber ruhig handeln:
    Im Fall der Fälle werden die meisten Schritte automatisch eingeleitet. Dennoch sollten Sie:
  • Ihre Unterlagen geordnet halten (Depotnummer, Korrespondenz, Fondslisten)
  • Die offizielle Kommunikation der FFB oder des Insolvenzverwalters aufmerksam verfolgen
  • Einen Ansprechpartner bei einem alternativen Anbieter in Betracht ziehen, wenn eine Depotübertragung nötig wird

 
Fazit: Gute Absicherung für Ihr FFB-Depot – mit Grenzen bei Guthaben

Auch wenn das Thema Insolvenz einer Bank oft mit Unsicherheit behaftet ist, bietet das deutsche Finanzsystem solide Schutzmechanismen – auch für FFB-Kunden.

Ihre Fondsanteile im Depot sind als Sondervermögen rechtlich geschützt und fallen nicht in die Insolvenzmasse.
Guthaben auf dem Abwicklungskonto sind bis zu 100.000 Euro pro Kunde durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert.
✔ Im Ernstfall können Sie Fonds übertragen – der Zugriff bleibt erhalten.

Eine Insolvenz ist bei einem regulierten Institut wie der FFB äußerst unwahrscheinlich. Dennoch lohnt es sich, über die rechtlichen Grundlagen und Sicherungssysteme Bescheid zu wissen – um im Ernstfall ruhig und informiert reagieren zu können.

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