Verlustverrechnung bei der DAB BNP Paribas einfach erklärt

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Alles, was Anleger zur steuerlichen Verlustverrechnung bei der DAB wissen müssen

Die steuerliche Verlustverrechnung ist für Anleger ein wichtiges Thema – besonders bei komplexen Kapitalanlagen wie Aktien, Fonds oder Termingeschäften. Die DAB BNP Paribas bietet ein strukturiertes Verfahren zur Verlustverrechnung, das den gesetzlichen Vorgaben folgt. In diesem Artikel erfährst du, wie die Verlustverrechnung bei der DAB funktioniert, welche Verlustverrechnungstöpfe es gibt, wie du eine Verlustbescheinigung beantragen kannst – und was sich ab 2025 ändert.

Was bedeutet Verlustverrechnung bei der DAB BNP Paribas?

Verluste aus Kapitalanlagen können unter bestimmten Voraussetzungen mit Gewinnen verrechnet werden, um so die Steuerlast zu senken. Die DAB BNP Paribas übernimmt als Depotbank diese Verlustverrechnung automatisch im Rahmen der Abgeltungsteuer. Dabei werden Verluste in sogenannten Verlustverrechnungstöpfen gesammelt und mit passenden Gewinnen verrechnet.

Die Bank unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Arten von Verlusten – je nachdem, aus welcher Quelle diese stammen. Das Ziel: eine korrekte und steuermindernde Verrechnung gemäß den deutschen Steuergesetzen.

Welche Verlustverrechnungstöpfe gibt es?

Die DAB BNP Paribas verwendet drei zentrale Verlustverrechnungstöpfe, welche jeweils bestimmten Ertragstypen zugeordnet sind:

Aktien-Verlustverrechnungstopf
Dieser Topf enthält ausschließlich Verluste aus dem Verkauf von Aktien, die nach dem 01.01.2009 gekauft wurden. Diese dürfen nur mit Gewinnen aus dem Verkauf anderer Aktien verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Dividenden, Zinsen oder Fondsgewinnen ist gesetzlich ausgeschlossen.

Allgemeiner Verlustverrechnungstopf
Hier landen Verluste aus anderen Kapitalanlagen, zum Beispiel aus Fonds, Anleihen, Zertifikaten oder Termingeschäften. Diese Verluste können mit fast allen positiven Kapitalerträgen verrechnet werden – etwa mit Zinsen, Dividenden oder Gewinnen aus Investmentfonds.

Ausländischer Quellensteuer-Topf
In diesem Topf wird nicht anrechenbare ausländische Quellensteuer erfasst. Der Anteil, der nicht direkt verrechnet werden kann, wird hier gesammelt und kann gegebenenfalls später berücksichtigt werden.

Wie läuft die automatische Verlustverrechnung ab?

Die DAB BNP Paribas führt die Verlustverrechnung täglich automatisiert durch. Sobald ein Verlust oder ein Gewinn entsteht, wird dieser dem entsprechenden Topf zugewiesen. Die Bank prüft automatisch, ob ein bestehender Verlust mit neuen Gewinnen verrechnet werden kann.

Bereits gezahlte Abgeltungsteuer wird bei nachträglichen Verlusten rückwirkend verrechnet – das heißt, du bekommst eventuell zu viel gezahlte Steuer als Gutschrift zurück.

Wann ist eine nachträgliche Verlustverrechnung möglich?

In einigen Fällen ist eine nachträgliche Verrechnung möglich. Beispiele:

  • Freistellungsauftrag wurde zu spät eingereicht
  • Kursverluste wurden nach bereits versteuerten Gewinnen realisiert
  • Ein Investmentfonds wird rückwirkend als steuerlich begünstigt eingestuft

 
Wichtig: Eine nachträgliche Verrechnung erfolgt nur, wenn zuvor eine Steuerbelastung durch Gewinne bestand. Es erfolgt keine Verrechnung ohne vorherige Steuerzahlung.

Verlustbescheinigung beantragen – das musst du wissen

Nicht verrechnete Verluste aus einem Jahr kannst du in der Steuererklärung geltend machen und mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnen – dafür brauchst du eine Verlustbescheinigung.

Fristen und Hinweise:

  • Der Antrag muss bis spätestens 15. Dezember eines Jahres bei der DAB BNP Paribas eingegangen sein
  • Nach Ausstellung wird der entsprechende Verlustverrechnungstopf auf null gesetzt
  • Die Verluste sind dann nicht mehr ins nächste Jahr übertragbar, sondern müssen über die persönliche Steuererklärung berücksichtigt werden

 
Eine Verlustbescheinigung lohnt sich besonders, wenn du mehrere Depots bei verschiedenen Banken.

Aktuelle Änderungen und Sonderregelungen 2025

Zum Jahreswechsel 2024/2025 wurden einige steuerliche Regelungen angepasst, die auch für Kunden der DAB BNP Paribas relevant sind:

Verrechnung von Termingeschäften
Die seit 2021 geltende Beschränkung von 20.000 Euro Verlustverrechnung aus Termingeschäften wurde rückwirkend aufgehoben. Verluste aus Termingeschäften werden wieder vollständig im allgemeinen Verlustverrechnungstopf berücksichtigt.

Wertlose Wirtschaftsgüter
Für den steuerlichen Umgang mit wertlosen Wirtschaftsgütern wird derzeit eine gesetzliche Neuregelung vorbereitet. Die DAB BNP Paribas wird Kunden über die Details informieren, sobald die Umsetzung klar ist.

Fazit: So nutzt du die Verlustverrechnung bei der DAB BNP Paribas optimal

Die DAB BNP Paribas bietet eine strukturierte, gesetzeskonforme Verlustverrechnung, die dir hilft, deine Steuerlast zu reduzieren. Wer seine Verlustverrechnungstöpfe kennt und die Fristen einhält, kann bares Geld sparen. Für alle, die ihre Anlagestrategie steuerlich optimieren wollen, lohnt sich gegebenfalls die rechtzeitige Beantragung einer Verlustbescheinigung.

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