Depot-Gewinne bei der DAB BNP Paribas: Welche Steuern du zahlen musst und wie du sparst

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Was du als Anleger über die Besteuerung von Kapitalerträgen wissen solltest

Wer mit Aktien, ETFs, Fonds oder anderen Wertpapieren Gewinne erzielt, wird früher oder später mit dem Thema Kapitalertragsteuer konfrontiert. Auch bei der DAB BNP Paribas unterliegen Erträge aus deinem Depot grundsätzlich der Besteuerung. In diesem Artikel erfährst du, wann du Steuern zahlen musst, wie die Abwicklung über die DAB funktioniert – und wie du ganz legal Steuern sparen kannst.

Muss ich auf Gewinne aus meinem DAB Depot Steuern zahlen?

Ja – Kapitalerträge, die du über dein Depot bei der DAB BNP Paribas erzielst, unterliegen grundsätzlich der sogenannten Abgeltungsteuer. Diese Steuer fällt an, auf:

  • Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren
  • Dividenden und Ausschüttungen
  • Zinserträge aus Anleihen oder Geldanlagen

 
Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 %, zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) und ggf. Kirchensteuer erhoben. In Summe ergibt sich damit eine Steuerbelastung von ca. 26,375 % bis 27,99 %, je nach persönlicher Situation.

Diese Steuerpflicht gilt unabhängig von deinem Einkommen – sie wird pauschal erhoben und ersetzt die individuelle Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuer.

Wie funktioniert die automatische Steuerabführung durch die DAB BNP Paribas?

Sobald in deinem Depot bei der DAB BNP Paribas ein steuerpflichtiger Kapitalertrag entsteht, führt die Bank die anfallende Abgeltungsteuer automatisch an das zuständige Finanzamt ab. Du musst dich also nicht selbst um die Zahlung kümmern.

Das gilt zum Beispiel bei:

  • Auszahlungen von Dividenden
  • Verkauf von Fonds oder Aktien mit Gewinn
  • mit Vorabpauschalen auf Fondsgewinne

 
Die DAB BNP Paribas berücksichtigt dabei auch deine individuellen Einstellungen – etwa, ob ein gültiger Freistellungsauftrag vorliegt oder ob du kirchensteuerpflichtig bist.

Wann sind Depotgewinne steuerfrei?

Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags sind steuerfrei – wenn du einen entsprechenden Freistellungsauftrag bei der DAB BNP Paribas eingereicht hast. Dieser beträgt aktuell:

  • 1.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen
  • 2.000 Euro pro Jahr für Ehepaare bei gemeinsamer Veranlagung

 
Nur mit einem aktiven Freistellungsauftrag stellt die Bank deine Erträge bis zur angegebenen Höhe brutto für netto, also ohne Steuerabzug frei.

Wenn du keinen Freistellungsauftrag gestellt hast, wird die Steuer einbehalten – auch dann, wenn du eigentlich unter dem Freibetrag liegst. Du kannst diese Steuer aber im Rahmen deiner Steuererklärung später zurückholen.

Welche Unterlagen bekomme ich für meine Steuererklärung?

Die DAB BNP Paribas stellt dir jedes Jahr automatisch eine Jahressteuerbescheinigung zur Verfügung. Diese enthält alle steuerlich relevanten Informationen zu deinem Depot:

  • Summe der Kapitalerträge
  • Höhe der abgeführten Steuern
  • Berücksichtigung von Freistellungsaufträgen oder Verlustverrechnungen

 
Diese Bescheinigung kannst du einfach deiner Steuererklärung beilegen oder die Daten in dein elektronisches Steuerprogramm übernehmen.

Die Unterlagen werden in der Regel ab Mitte März des Folgejahres im Online-Postfach deines Depots zur Verfügung gestellt.

Fazit: So bleibst du bei Depotgewinnen steuerlich auf Kurs

Wenn du mit deinem Depot bei der DAB BNP Paribas Gewinne erzielst, führt die Bank die fälligen Steuern automatisch ab – es sei denn, du nutzt deinen Sparer-Pauschbetrag durch einen Freistellungsauftrag. So kannst du Kapitalerträge bis zu 1.000 bzw. 2.000 Euro steuerfrei sichern. Dank der jährlichen Steuerbescheinigung behältst du den Überblick und kannst mögliche Erstattungen bequem über deine Steuererklärung geltend machen.

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