Immobilienbewertung und Schenkungssteuer: So optimieren Sie Ihre Immobilienübertragung steuerfrei

Symbolbild für den PROfinance-Newsblog – aktuelle Finanznachrichten, Marktentwicklungen und Zinsanalysen kompakt für informierte Anleger aufbereitet
[responsivevoice_button voice="Deutsch Female" buttontext="Beitrag anhören"]
Wiedergabe
Getting your Trinity Audio player ready...

Immobilienwerte: Entwicklung und Bedeutung für Schenkungen und Erbschaften

Seit 2010 haben sich die Werte vieler Häuser und Wohnungen verdoppelt, in einigen Fällen sogar verdreifacht oder vervierfacht. Diese enorme Wertsteigerung hat die Immobilienpreise in neue Höhen katapultiert, auch wenn in den letzten zwei Jahren einige Rückgänge zu verzeichnen waren.

Viele langjährige Eigentümer unterschätzen jedoch den aktuellen Marktwert ihrer Immobilie. Das kann bei Schenkungen oder Erbschaften teuer werden. Denn das Finanzamt legt den Immobilienwert als Grundlage für die Berechnung der Erbschafts- oder Schenkungsteuer fest – und dieser wird durch spezielle Bewertungsverfahren ermittelt, die den tatsächlichen Marktwert häufig übersteigen.

Wie das Finanzamt Immobilien bewertet

Das Finanzamt verwendet je nach Immobilientyp verschiedene Verfahren zur Bewertung:

  1. Vergleichswertverfahren

 
Dieses Verfahren wird genutzt, wenn ausreichend Vergleichsdaten vorliegen, beispielsweise bei Eigentumswohnungen in Großstädten. Die örtlichen Gutachterausschüsse erstellen Vergleichswerte, die transparent und nachvollziehbar sind.

  1. Sachwertverfahren

 
Beim Sachwertverfahren wird ermittelt, was es kosten würde, die Immobilie neu zu errichten. Faktoren wie die Restnutzungsdauer und der Sachwertfaktor spielen eine wichtige Rolle.

  • Beispiel: Ein Haus mit 20 Jahren Alter hat eine Restnutzungsdauer von 60 Jahren. Der Sachwertfaktor kann diesen Wert erhöhen, was den steuerlichen Immobilienwert steigen lässt.

 

  1. Ertragswertverfahren

 
Dieses Verfahren wird bei vermieteten Immobilien, Bürohäusern oder Hotels angewendet. Es berücksichtigt den Bodenwert, den Gebäudereinertrag und den Vervielfältiger.

  • Beispiel: Ein Mietshaus mit einer Jahresmiete von 48.000 Euro hat einen steuerlichen Wert von rund 587.000 Euro, wenn der Liegenschaftszins und die Restnutzungsdauer einberechnet werden.

 
Steuerfallen bei Schenkungen und Erbschaften

Schenkungen und Erbschaften unterliegen bestimmten Freibeträgen, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Überschreiten die Immobilienwerte diese Freibeträge, fällt Schenkungs- oder Erbschaftsteuer an.

Wichtige Freibeträge:

  • Kinder: 400.000 Euro
  • Ehepartner: 500.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro

 
Ein hoher Sachwertfaktor oder ein überbewerteter Verkehrswert kann schnell dazu führen, dass die Freibeträge überschritten werden. Beispielsweise kann ein geschätzter Wert von 500.000 Euro durch den Sachwertfaktor auf 650.000 Euro steigen, was zu einer Steuerpflicht führt.

Strategien zur Steueroptimierung bei Schenkungen

  1. Scheibchenweise Schenkung

 
Die Freibeträge können alle zehn Jahre neu genutzt werden. Durch eine gestaffelte Schenkung lassen sich auch größere Vermögenswerte steuerfrei übertragen.

  1. Steuerklauseln in Schenkungsverträgen

 
Steuerklauseln erlauben es, Schenkungen teilweise zurückzufordern, wenn der Immobilienwert vom Finanzamt höher angesetzt wird als erwartet. Dies reduziert die Steuerlast und schützt den Beschenkten.

  1. Kettenschenkung

 
Eine Kettenschenkung kann sinnvoll sein, wenn ein Immobilienwert die Freibeträge übersteigt.

  • Beispiel: Die Mutter schenkt zunächst die Hälfte der Immobilie dem Vater, der diese dann an die Tochter weitergibt. So können beide Elternteile ihren Freibetrag von je 400.000 Euro nutzen.

 
Nießbrauch: Wie Eigentümer den Schenkungswert mindern

Der Nießbrauch ermöglicht es, eine Immobilie zu verschenken, ohne die Nutzung aufzugeben. Dies mindert den Schenkungswert erheblich.

Berechnung des Nießbrauchs:

Der potenzielle Mietertrag der Immobilie wird mit einem Faktor multipliziert, der sich nach der Lebenserwartung der schenkenden Person richtet.

  • Beispiel: Eine 65-jährige Mutter verschenkt ein Haus im Wert von 500.000 Euro. Der Nießbrauch reduziert den steuerpflichtigen Wert um 225.000 Euro, sodass die Schenkung steuerfrei bleibt.

 
Je jünger die schenkende Person, desto höher der Nießbrauchwert.

Gutachten und Rechtsmittel gegen Steuerbescheide

Eigentümer können ein Wertgutachten erstellen lassen, wenn sie glauben, dass der vom Finanzamt angesetzte Wert zu hoch ist. Dieses Gutachten dient als Grundlage für Einsprüche oder Klagen.

Wichtige Punkte:

  • Ein Gutachten garantiert nicht, dass das Finanzamt den Wert anerkennt.
  • Bei Ablehnung des Gutachtens bleibt nur der Klageweg vor dem Finanzgericht.

 
Dennoch lohnt sich dieser Weg oft, da eine erfolgreiche Anfechtung erhebliche Steuerersparnisse bringen kann.

Fazit: Frühzeitige Planung zahlt sich aus

Schenkungen und Erbschaften von Immobilien erfordern sorgfältige Planung, um Steuerfallen zu vermeiden. Frühzeitige Schenkungen, die Nutzung von Freibeträgen und Strategien wie der Nießbrauch können die Steuerlast deutlich reduzieren.

Eigentümer sollten sich frühzeitig mit den Bewertungsverfahren des Finanzamts und möglichen Optimierungsmaßnahmen auseinandersetzen. Eine Beratung durch Steuerexperten oder Notare ist dabei essenziell, um die besten Lösungen für individuelle Situationen zu finden.

Symbolbild PROfinance-News – aktuelle Finanznachrichten zu Märkten, Zinsen und Wirtschaft für Selbstentscheider kompakt und verständlich aufbereitet

Depot optimieren und von Prämien profitieren – mit PROfinance

Sie haben bereits ein Depot bei der comdirect, DAB BNP Paribas, FFB, FNZ (ebase) oder Fondsdepot Bank? Dann lohnt sich der Wechsel zu PROfinance: Bis zu 99 % Rückvergütung auf Bestandsprovisionen, 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, ein exklusives Bonusprogramm und ein digitales Kundenportal warten auf Sie. Reduzieren Sie Ihre Depotkosten – einfach und kostenfrei.

Bekannt aus

Logo der ARD – PROfinance im TV-Beitrag als unabhängiger Fondsvermittler mit Rückvergütung, Bonusprogramm und digitaler Depotführung vorgestellt
Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz
Skip to content