Depotvollmacht bei der DAB BNP Paribas einrichten: So bevollmächtigen Sie Angehörige richtig

Beitragsbild des DAB BNP Paribas-Blogs – Tipps zur Depotoptimierung, Rückvergütung und fairen Fondsbedingungen bei PROfinance für Selbstentscheider
[responsivevoice_button voice="Deutsch Female" buttontext="Beitrag anhören"]
Wiedergabe
Getting your Trinity Audio player ready...

Warum eine Depotvollmacht sinnvoll ist

Eine Depotvollmacht ermöglicht es Ihnen, eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens dazu zu berechtigen, in Ihrem Namen über Ihr Wertpapierdepot bei der DAB BNP Paribas zu verfügen. Besonders in Situationen wie Krankheit, Alter, Auslandsaufenthalt oder einfach zur organisatorischen Entlastung kann dies ein wichtiger Schritt sein.

Die bevollmächtigte Person kann im Rahmen der Vereinbarung Wertpapiergeschäfte tätigen oder Kontobewegungen durchführen. Eine rechtzeitig eingerichtete Vollmacht sorgt dafür, dass Handlungsfähigkeit besteht, selbst wenn Sie temporär oder dauerhaft nicht selbst agieren können.

Depotvollmacht bei der DAB BNP Paribas – Schritt-für-Schritt erklärt

Die Einrichtung einer Depotvollmacht ist bei der DAB BNP Paribas relativ unkompliziert, erfordert jedoch einige formale Schritte zur Sicherstellung der Legitimation aller Beteiligten.

So funktioniert die Erteilung:

  1. Formular beschaffen: Das erforderliche Vollmachtsformular kann online auf der Website der DAB BNP Paribas heruntergeladen oder über den Kundenservice angefordert werden.
  2. Ausfüllen und unterschreiben: Sowohl der Depotinhaber als auch der Bevollmächtigte müssen das Formular vollständig ausfüllen und eigenhändig unterschreiben.
  3. Identitätsprüfung: Die DAB BNP Paribas verlangt eine Legitimation des Bevollmächtigten, z. B. über das POSTIDENT-Verfahren oder eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments.
  4. Einreichung: Das ausgefüllte und unterschriebene Formular inklusive Legitimation senden Sie per Post an die DAB BNP Paribas. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung der Vollmacht.

 
Eine Online-Erteilung der Vollmacht ist derzeit nicht möglich. Es handelt sich stets um einen schriftlich abzuwickelnden Vorgang.

Welche Rechte erhält der Bevollmächtigte?

Der Umfang der Vollmacht ist bei der DAB BNP Paribas sehr weitreichend und umfasst insbesondere:

  • Wertpapiergeschäfte: Die bevollmächtigte Person kann Käufe und Verkäufe von Fonds, ETFs, Aktien und Anleihen vornehmen. Auch die Ausübung von Bezugsrechten ist gestattet.
  • Kontozugriff: Der Zugriff auf damit verknüpfte Konten, z. B. Verrechnungskonten, ist ebenso möglich, inklusive der Möglichkeit, Gelder zu überweisen oder Entnahmen zu tätigen.
  • Informationszugang: Der Bevollmächtigte hat Zugriff auf Kontoauszüge, Abrechnungen, Steuerunterlagen sowie weitere Informationen, die das Depot betreffen.
  • Postempfang und Kommunikation: Er kann Mitteilungen der Bank entgegennehmen, jedoch nicht im Namen der Bank handeln.

 
Wichtige Einschränkungen & Sicherheitshinweise

Obwohl die Vollmacht umfassend ist, gibt es klare Begrenzungen und Bedingungen:

  • Keine eigene Rechtsstellung: Der Bevollmächtigte ist nicht Vertreter der Bank und kann keine Verträge mit Drittwirkung abschließen.
  • Keine Beratungspflicht der Bank: Die Bank prüft nicht, ob die Weisungen des Bevollmächtigten im Sinne des Depotinhabers sind. Es erfolgt keine Beratung.
  • Risikogeschäfte: Für bestimmte Transaktionen wie Finanztermingeschäfte ist eine gesonderte Risikoaufklärung notwendig, auch für den Bevollmächtigten.
  • Haftung: Der Depotinhaber haftet weiterhin für die Handlungen des Bevollmächtigten, solange die Vollmacht besteht.

 
Es empfiehlt sich, die bevollmächtigte Person sorgfältig auszuwählen und sie über ihre Verantwortung ausführlich zu informieren.

Widerruf und Gültigkeit der Vollmacht

Eine erteilte Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und wird von der DAB BNP Paribas zeitnah nach Eingang bearbeitet. Die Vollmacht bleibt so lange in Kraft, bis sie explizit widerrufen oder der Bevollmächtigte schriftlich von seinen Rechten entbunden wurde.

Wichtig: Eine erteilte Vollmacht bleibt im Todesfall des Depotinhabers weiterhin wirksam, bis der Bank ein rechtskräftiger Erbnachweis vorliegt. Erst mit Klärung der Erbfolge kann die Bank das Depot sperren oder auf neue Inhaber übertragen. In solchen Fällen empfiehlt sich eine frühzeitige testamentarische Regelung.

Fazit: Depotvollmacht klar regeln und verantwortungsvoll nutzen

Die Depotvollmacht der DAB BNP Paribas bietet ein hohes Maß an Flexibilität und Sicherheit. Sie ermöglicht es, im Sinne des Depotinhabers handlungsfähig zu bleiben, auch wenn dieser ausfällt oder auf Unterstützung angewiesen ist. Der Ablauf zur Einrichtung ist klar definiert und nachvollziehbar.

Wer die Vollmacht mit Bedacht einrichtet und transparent mit dem Bevollmächtigten kommuniziert, schafft eine solide Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Gerade in Zeiten zunehmender Digitalisierung und Lebensphasen mit erhöhtem Betreuungsbedarf ist eine gut dokumentierte und hinterlegte Vollmacht ein wichtiger Baustein der persönlichen Finanzvorsorge.

Headerbild der DAB BNP Paribas-Seite – mit bestehendem Depot zu PROfinance wechseln und bis zu 99 % Rückvergütung sowie Sonderkonditionen nutzen

Sie haben ein DAB BNP Paribas-Depot? Sichern Sie sich jetzt Ihre Sonderkonditionen bei PROfinance!

Nutzen Sie jetzt Ihre Vorteile als DAB BNP Paribas-Kunde-Kunde: 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, bis zu 99 % Rückvergütung auf Ihre Fondsbestände (Fonds-Cashback) und ein exklusives Bonusprogramm. Der Wechsel zu PROfinance ist einfach und kostenfrei.

Bekannt aus

Logo der ARD – PROfinance im TV-Beitrag als unabhängiger Fondsvermittler mit Rückvergütung, Bonusprogramm und digitaler Depotführung vorgestellt
Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz
Skip to content